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Rechtsanwalt Peter K. Baake studierte Rechtswissenschaften in Berlin und an der HSG in St. Gallen (Schweiz).
Er
ist berechtigt, den Hochschulgrad "Diplom-Jurist" (Dipl.-Jur.) zu
führen, der ihm aufgrund der Ersten Juristischen
Staatsprüfung durch die FU Berlin verliehen worden ist.
Nachdem
er das Referendariat in Berlin mit dem zweiten Staatsexamen
absolvierte, wurde er 2004 von der Rechtsanwaltskammer Berlin zur
Anwaltschaft zugelassen und führt seitdem die Berufsbezeichnung
"Rechtsanwalt" (verliehen in Deutschland).
Rechtsanwalt Baake ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und den

Arbeitsgemeinschaften Verkehrsrecht und Informationstechnologie im DAV.
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